Die Verwaltung von Eigentumswohnungen erfolgt gemäß dem WEG-Recht. Die nachfolgende Auflistung gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die erforderlichen verwalterischen Tätigkeiten im Bereich der WEG-Verwaltung, die wir für Sie übernehmen könnten.
Wirtschaftsplan
Erstellung von Wirtschaftsplänen einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
Jahresabrechnung
Die Verwaltung erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung.
Eigentümerversammlung
Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Hausordnung
Durchführung und Überwachung der beschlossenen Hausordnung und ggfls. Erstellen einer neuen Hausordnung.
Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Gemeinschaft.
Geldverwaltung
Anlage der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- u. Anlagekonten getrennt nach eigenem Vermögen und dem anderer Gemeinschaften. Führung der Konten unter dem Namen der Gemeinschaft und Verwaltung der Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
Rechnungskontrolle- und anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen.
Buchführung
Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännische und ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum ein. Sie überwacht den pünktlichen Eingang der Hausgelder.
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen werden technische Überprüfungen des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehungen der Wohnanlage vorgenommen.
Abwicklung von Schadensfällen
Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und Mitwirkung bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Instandhaltung und Instandsetzung
Vergabe von Aufträgen entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen. Überwachung der Arbeiten – Abnahme der Arbeiten, ggfs. Schadensmeldung an die Versicherung.
Allgemeine Leistungen
Führen des Telefon- und Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange.
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